Tekstistuse lisaja | Raitis Sondors |
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Lõpetatud | Jah |
Kinnitatud | Jah |
Loodud | 2016-04-04 15:34:30 |
Uuendatud | 2016-04-04 15:34:30 |
Tekstistus | (8) 383. Hochzeit:1 ( 1 Nummer). Riga ( Dr. Herbert Neumann, Alt- Rigaer Hochzeitsfeiern, "Heimat", Heft 10/11, 15. XII 32. 234Alt-Rigaer HochzeitfeiernIm alten Riga war nicht nur die bürgerliche Berufstätigkeit an strenge Zunftordnungen gebunden, deren Bestätigung, Aenderung und Einhaltungsüberwachung dem Rate oblag, sondern auchdie Festlichkeiten der Stadtbewohner hatten sich im Rahmen der Vorschriften zu halten, die Ein Hochwohlweiser Ehrbarer Rat zu Nutz und Frommen gemeiner Bürgerschaft erlassen hatte. Maszgebend [Massgebend] hierbei war der Umstand, dasz [dass] Prunkentfaltung in der Kleidung und auszergewöhnlicher [aussergewöhnlicher] Aufwand bei gröszeren [grösseren] Festen Anlasz [Anlass] zu Neid, Miszgunst [Missgunst] und Unfrieden zwischen den Bevölkerungsschichten geben, wie solche auch die überkommene Zucht und Sitte zum schaden des wohlgeordneten Gemeinwesens zu verletzen geeignet waren. So wurden denn diese Fragen durch eine Unzahl von Verfügungen genau geregelt, und zwar nicht allein für die Angehörigen der Gilden, sondern auch für die Standesherren, die Ratsglieder und Ratverwandten. Auf eine peinliche Befolgung dieser verbindlichen bestimmungen hatte der Rat vermittelst seiner Organe ein scharfes Auge und ahndete jeden Verstosz [Verstoss] mit empfindlichen Geldbuszen [Geldbussen], oder gar durch Inhaftsetzung. Einen Begriff von den bis ins einzelne gehenden Bestimmungen bietet uns "Der Königlichen Stadt Riga neu reformierte |
Tektsista teksti |
Krājums | Archives of Latvian Folklore |
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Kolekcija | Collection of Herder Institute in Riga |
Atslēgvārdi | |
Vienības | #LFK 1825, 234 |