Fail
1825-Rigas-Herdera-instituts-01-084
Tekstistuse lisajaRaitis Sondors
LõpetatudJah
KinnitatudJah
Loodud2016-04-04 15:34:30
Uuendatud2016-04-04 15:34:30
Tekstistus(8)
383.
Hochzeit:1
( 1 Nummer).

Riga
( Dr. Herbert Neumann, Alt-
Rigaer Hochzeitsfeiern,
"Heimat", Heft
10/11, 15. XII 32.

234

Alt-Rigaer Hochzeitfeiern
Im alten Riga war nicht nur die bürgerliche Berufstätigkeit an strenge Zunftordnungen gebunden, deren Bestätigung, Aenderung und Einhaltungsüberwachung dem Rate oblag, sondern auchdie Festlichkeiten der Stadtbewohner hatten sich im Rahmen der Vorschriften zu halten, die Ein Hochwohlweiser Ehrbarer Rat zu Nutz und Frommen gemeiner Bürgerschaft erlassen hatte. Maszgebend [Massgebend] hierbei war der Umstand, dasz [dass] Prunkentfaltung in der Kleidung und auszergewöhnlicher [aussergewöhnlicher] Aufwand bei gröszeren [grösseren] Festen Anlasz [Anlass] zu Neid, Miszgunst [Missgunst] und Unfrieden zwischen den Bevölkerungsschichten geben, wie solche auch die überkommene Zucht und Sitte zum schaden des wohlgeordneten Gemeinwesens zu verletzen geeignet waren. So wurden denn diese Fragen durch eine Unzahl von Verfügungen genau geregelt, und zwar nicht allein für die Angehörigen der Gilden, sondern auch für die Standesherren, die Ratsglieder und Ratverwandten. Auf eine peinliche Befolgung dieser verbindlichen bestimmungen hatte der Rat vermittelst seiner Organe ein scharfes Auge und ahndete jeden Verstosz [Verstoss] mit empfindlichen Geldbuszen [Geldbussen], oder gar durch Inhaftsetzung.
Einen Begriff von den bis ins einzelne gehenden Bestimmungen bietet uns "Der Königlichen Stadt Riga neu reformierte
Tektsista teksti
KrājumsArchives of Latvian Folklore
KolekcijaCollection of Herder Institute in Riga
Atslēgvārdi
Vienības#LFK 1825, 234

This website uses cookies to improve your experience on our website. By browsing this website, you agree to our use of cookies.

Read more

Tēzaurs